Alkoholverkauf & Alterskontrolle
Wir stellen keine alkoholischen Getränke wie z.B. Bier, Wein, klare Schnäpse, Weinbrand, Liköre, Whiskey,Mixgetränke mit Branntwein an Jugendliche unter 18 Jahren zu.
Die Alterskontrolle erfolgt durch den Kraftfahrer:
Im Zweifelsfall muss der Empfänger seine Volljährigkeit nachweisen. Hierzu ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses notwendig. Die Vorlage eines Führerscheins ist zum Nachweis der Volljährigkeit (über 18 Jahre) nicht ausreichend.